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Aufbewahrung; Entsorgung - tomado TEB1510W Gebruiksaanwijzing

Elektrische onderdeken
Inhoudsopgave

Advertenties

VORSICHT!
• Befestigen Sie das elektrische Unterbett nicht mit Wäscheklammern oder anderen Klammern am Wäscheständer.
Andernfalls kann das elektrische Unterbett beschädigt werden.
• Schließen Sie den Schalter erst wieder an das Unterbett an, wenn die Steckverbindung und das Unterbett
vollkommen trocken sind. Andernfalls kann das elektrische Unterbett beschädigt werden.
WARNUNG:
Schalten Sie das elektrische Unterbett keinesfalls ein, um dadurch den Trockenvorgang zu beschleunigen! Andernfalls
besteht Stromschlaggefahr.
Wenn Sie das elektrische Unterbett über einen längeren Zeitraum nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, dieses in der
Originalverpackung aufzubewahren. Ziehen Sie dazu den Stecker des Schalters aus dem Anschluss am elektrischen Unterbett.
VORSICHT!
Bitte lassen Sie das Wärmeunterbett zuerst abkühlen. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
Legen Sie während der Lagerung keine Gegenstände auf dem Wärmeunterbett ab um zu vermeiden, dass es scharf
geknickt wird.
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT-
u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und

AUFBEWAHRUNG

ENTSORGUNG

DE - 30

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