Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten
zur Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
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in unseren Conrad-Filialen
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in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
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in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstel-
lern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der End-
nutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für die Altgeräte-
Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
b) Batterien/Akkus
Entnehmen Sie evtl. eingelegte Batterien/Akkus und entsorgen Sie diese getrennt vom Produkt.
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien/Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit dem nebenstehenden Symbol gekenn-
zeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die
Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium,
Hg=Quecksilber, Pb=Blei (die Bezeichnung steht auf den Batterien/Akkus z.B. un-
ter dem links abgebildeten Mülltonnen-Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Ge-
meinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden. Sie
erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Vor der Entsorgung sind offen liegende Kontakte von Batterien/Akkus vollständig mit einem
Stück Klebeband zu verdecken, um Kurzschlüsse zu verhindern. Auch wenn Batterien/Akkus
leer sind, kann die enthaltene Rest-Energie bei einem Kurzschluss gefährlich werden (Aufplat-
zen, starke Erhitzung, Brand, Explosion).
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