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Beurer PS 160 Gebruiksaanwijzing pagina 5

Personenweegschaal

Advertenties

Produkt und Verpackungskomponenten trennen
und entsprechend der kommunalen Vorschriften
entsorgen.
Importeur Symbol
WARNUNG
• Halten Sie Kinder vom Verpackungsmaterial fern!
• Nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
• Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer Geräte
haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder
an den Kundenservice.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Batterien immer korrekt und unter Berücksichtigung der
Polaritäten (+ / -) einlegen. Batterien sauber und trocken
halten und von Wasser fernhalten. Stets den richtigen
Batterietyp wählen.
• Batterien und Kontakte des Batteriefachs niemals kurz-
schließen.
• Batterien niemals aufladen, zwangsentladen, erhitzen,
zerlegen, deformieren, einkapseln oder modifizieren.
• Niemals an Batterien schweißen oder löten.
• Batterien unterschiedlicher Herstellung, Kapazität (neu
und gebraucht), Größe und Typ innerhalb eines Gerätes
niemals mischen.
• Explosionsgefahr! Nichtbeachtung der genannten
Punkte kann zu Personenschäden, Überhitzung, Aus-
laufen, Entlüftung, Bruch, Explosion oder Feuer führen.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhandschuhe
anziehen und das Batteriefach mit einem trockenen
Tuch reinigen.
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle mit Was-
ser auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Verschluckungsgefahr! Batterien außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren. Bei Verschlucken
sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
• Niemals Kindern erlauben, Batterien ohne Aufsicht
eines Erwachsenen auszutauschen.
• Batterien entfernt von Metallgegenständen, in gut belüf-
teten, trockenen und kühlen Räumen lagern.
• Batterien niemals direkter Sonneneinstrahlung oder
Regen aussetzen.
• Bei längerer Nichtnutzung Batterien aus dem Gerät
entfernen.
• Entladene Batterien sofort und ordnungsgemäß entsor-
gen. Batterien niemals im Feuer entsorgen.
• Bei der Entsorgung, Batterien mit unterschiedlichen
elektrochemischen Systemen getrennt aufbewahren.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien
müssen Sie über speziell gekennzeichnete Sammel-
behälter, Sondermüllannahmestellen oder über den
Elektrohändler entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu ver-
pflichtet, die Batterien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schad-
stoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsorgung
kann über entsprechende Sammelstellen in
Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß
der Elektro- und Elektronik-Altgeräte EG-Richtlinie –
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei
Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde.
• Belastbarkeit beträgt max. 180 kg (396 lb / 28 st), Ein-
teilung 100 g (0,2 lb / 0,016 st).
• Reinigung: Sie können die Waage mit einem ange-
feuchteten, fusselfreien Tuch reinigen. Tauchen Sie die
Waage niemals in Wasser. Spülen Sie sie auch niemals
unter fließendem Wasser ab.
• Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit, Staub,
Chemikalien, starken Temperaturschwankungen, elektro-
magnetischen Feldern und zu nahen Wärmequellen.
• Steigen Sie nie einseitig auf den äußersten Rand der
Waage: Kippgefahr!
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und
Verschrottung in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die ö entlichrechtlichen Entsorgungsträger einge-
richteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich
abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der
Altgeräte sichergestellt ist.
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Vorausset-
zungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rück-
nahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und
Großgeräte gilt.
Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabe-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endver-
braucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik-
gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hier-
zu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
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