PARKSIDE PDM 300 C2
9. Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen
der europäischen Richtlinie 2012/19/EU. Alle Elektro- und
Elektronikaltgeräte müssen getrennt vom Hausmüll über dafür
staatlich vorgesehene Stellen entsorgt werden. Mit der
ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Gerätes vermeiden Sie
Umweltschäden und eine Gefährdung der persönlichen
Gesundheit. Weitere Informationen zur Entsorgung des alten
Gerätes
erhalten
Sie
bei
der
Stadtverwaltung,
beim
Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, in dem Sie das Gerät
erworben haben.
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien
gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen bei einer
Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden. Bitte beachten
Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand in die
Sammelbehälter für Geräte-Altbatterien gegeben werden dürfen
bzw. bei nicht vollständig entladenen Batterien Vorsorge gegen
Kurzschlüsse getroffen werden muss.
Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten
Entsorgung zu. Kartonagen können bei Altpapiersammlungen
oder an öffentlichen Sammelplätzen zur Wiederverwertung
abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des Lieferumfangs
werden
über
Ihr
örtliches
Entsorgungsunternehmen
eingesammelt und umweltgerecht entsorgt.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien
bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten
Herstellerverantwortung und wird getrennt gesammelt.
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