k) Der Raum, in dem die Ozonbehandlung ausgeführt werden soll, muss
abgedichtet werden (Außentüren schließen, Undichtigkeiten in Fenstern,
Türen usw. beseitigen), die mechanische Belüftung muss ausschaltet und
Lüftungsgitter müsse abdeckt werden.
Falls dies möglich ist, wird es empfohlen, die Zirkulation der
Innenbelüftung einzuschalten, um die Luftzirkulation im ozonisierten Raum
zu erleichtern.
Die Innentüren (z. B. Badezimmer, Kleiderschrank usw.) in einem
ozonisierten Raum müssen geöffnet werden.
l)
Der Aufenthalt von Personen oder Tieren in dem Raum, in dem die
Ozonbehandlung durchgeführt wird, ist verboten.
Falls ein solcher Raum betreten werden muss, ist darauf zu achten, dass
die darin verbrachte Zeit auf ein Minimum reduziert wird und
Schutzkleidung und Masken mit entsprechender Einlage verwendet
werden.
m) In Räumen, in denen Ozonbehandlungen durchgeführt werden, ist das
Rauchen verboten ebenso wie die Arbeit mit offenen Feuerquellen sowie
mit Werkzeugen, die eine Flamme oder einen Funken verursachen können,
ebenfalls darf nicht mit Ölen und Fetten gearbeitet werden noch dürfen
durch Öl oder Fett verunreinigte Gegenstände zurückzulassen werden.
n) Nachdem der Ozongenerator eingeschaltet wird, muss der Raum sofort
verlassen werden.
o) Vor der Tür/auf der Tür des Raums, in dem die Ozonbehandlung
durchgeführt wird, muss eine Tafel mit folgender Aufschrift angebracht
werden: