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GBC HeatSeal 4000LM Pro Series Gebruiksaanwijzing pagina 7

Inhoudsopgave

Advertenties

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro-
und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen
Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten
sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des
Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und
Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die
örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs
frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder
Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für
die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer
Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte
Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene
Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder
Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder
auf dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmittels stattdessen mit
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern , die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und
-Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber
Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie
folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung
an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät
erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine
kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein
Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen
dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen
Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1
(Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen
mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder
4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen
mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder
6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen fü r die
kostenlose Rü c kgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht ü b er die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte
findet sich hier: https://www. gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/
Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ü b er ein neues Elektrogerät, das
nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb
eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit
Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das
Neugerät erfü l lt, unentgeltlich an den Vertreiber zurü c kzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes auch fü r Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rü c kgabemöglichkeit
durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben
genannten Voraussetzungen die Rü c kgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
• von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind,
durch geeignete Rü c kgabe¬möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rü c kgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu.
Die Vertreiber mü s sen hierzu geeignete Rü c kgabemöglichkeiten
eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfü g ung stehenden
Möglichkeiten der Rü c kgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt
ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und
Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw.
Rü c knahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dü r fen.
Wir weisen ausdrü c klich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich fü r die Löschung personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten sorgen mü s sen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in
90411 Nü r nberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten
unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert:
43139807
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