Bewahren Sie daher die Energieplakette als
Referenz zusammen
mit dieser Bedienungsanleitung und allen anderen
Unterlagen, die mit dem Gerät geliefert wurden, auf.
Es ist auch möglich, die gleichen Informationen in
EPREL zu finden, indem Sie den Link
https://eprel.ec.europa.eu sowie den Modellnamen
INFORMATIONEN FÜR PRÜFINSTITUTE
Die Installation und die Vorbereitung des Geräts für
eine eventuelle EcoDesign-Prüfung müssen mit EN
62552 übereinstimmen. Die
Lüftungsanforderungen, die Einbaunische und die
Mindestabstände sind in dieser
INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das
Gerät kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe
zu deren Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des
zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
und die Produktnummer, die Sie auf dem
Typenschild des Geräts finden, verwenden.
Beachten Sie den Link www.theenergylabel.eu
bezüglich detaillierter Informationen zur
Energieplakette.
Bedienungsanleitung in Kapitel 3 beschrieben.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Hersteller,
einschließlich Beladungspläne.
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit
diesem Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
auch elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet,
bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind (kleine
Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
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