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Nachtlicht; Reinigungshinweis; Lagerung; Vereinfachte Eu-Konformitätserklärung - digi-tech 4-LD6373-1 Gebruiksaanwijzing En Veiligheidsinstructies

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Beschikbare talen

Beschikbare talen

Nachtlicht

Schieben Sie den Lichtschiebeschalter ON/OFF
ON, um das Nachtlicht anzuschaltet. Die
Hintergrundbeleuchtung leuchtet sanft.
Schieben Sie den Lichtschiebeschalter ON/OFF
OFF, um das Nachtlicht auszuschaltet.

Reinigungshinweis

Unsachgemäße Reinigung kann das Produkt beschädigen.
Tauchen Sie das Produkt nicht in Wasser oder andere
Flüssigkeiten. Verwenden Sie keine aggressiven
Reinigungsmittel, Bürsten mit Metall- oder Nylonborsten sowie
keine scharfen oder metallischen Reinigungsgegenstände wie
Messer, harte Spachtel und dergleichen. Diese können die
Oberfläche beschädigen. Reinigen Sie das Produkt mit einem
weichen, trockenen, fusselfreien Tuch, wie es z. B. zur Reinigung
von Brillengläsern verwendet wird.

Lagerung

Wird das Produkt über eine längere Zeit nicht verwendet,
entnehmen Sie die Batterien und bewahren Sie das Produkt,
gereinigt und vor Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen,
kühlen Ort, bestenfalls in der Originalverpackung, auf.
Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt digi-tech gmbh, dass der Wecker
4-LD6373-1, 4-LD6373-2 der Richtlinie RoHS
2011/65/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU
entsprechen.
Ihre Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung können Sie
hier herunterladen:
www.digi-tech-gmbh.com/downloads
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entnommen werden können. Elektro- und
Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Diese kostenlose
Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch
bei einer Lieferung an die Wohnadresse. Erfüllungsort der
Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungsort der Lieferung.
Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen Geräte
nicht verrechnet werden. Generell haben Vertreiber die
Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als
50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen
davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers
unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen
der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
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Dann klicken Sie auf die Lupe
auf
Artikelnummer 440472_2210 ein.

Entsorgung

Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind
auf
recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und
ressourcenschonende Verwertung sichergestellt. Batterien
und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und
einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche
gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät

Entsorgung der Batterien

Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen recycelt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium
enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer
Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B.
Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können. Die
Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber,
Cadmium und Blei sind giftig und gefährden bei einer
unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
z. B. können gesundheits-schädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der
Umwelt sowie in der Nahrungskette anreichern, um dann
auf indirektem Weg über die Nahrung in den Körper zu
gelangen.
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe
Brandgefahr. Daher muss auf die ordnungs-gemäße
und geben Sie die
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Defekte oder
WARNUNG!
Umweltschäden durch
WARNUNG!
Explosionsgefahr!
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