− Pflegen und warten Sie den Bohr ham-
mer entsprechend dieser Bedienungs-
an leitung.
− Vermeiden Sie es, den Bohrhammer
bei einer Temperatur von unter 10 °C
zu verwenden.
− Planen Sie Ihre Arbeitsschritte so,
dass Sie stark vibrierende Bohr-
hammer nicht über mehrere Tage
hinweg benutzen müssen.
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung
sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in
die Wertstoffsammlung.
Produkt entsorgen
Das Symbol mit der durchge-
strichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronik-
geräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgerä-
te am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt- und ressourcenscho-
nende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht
fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungs-
stelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zer-
störungsfrei aus dem Gerät entnommen
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werden können.
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Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-recht-
lichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Sam-
melstellen abgeben. Die Abgabe von Alt-
geräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit
einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte.
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Das Gleiche gilt für Lebensmittelhänd-
ler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
, sofern sie dauerhaft
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oder zumindest mehrmals im Jahr Elekt-
ro- und Elektronikgeräte anbieten. Eben-
so rücknahmepflichtig sind Fernabsatz-
händler mit einer Lagerfläche von min-
destens 400 m
für Elektro- und Elektro-
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nikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche
von mindestens 800 m
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeig-
nete Rücknahmemöglichkeiten in zumut-
barer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Ver-
treiber, wenn sie ein gleichwertiges Neu-
gerät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb
eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer
Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht
zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
. Generell haben
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