Folgende Bedingungen können das Gerät beschädigen, seine Empfindlichkeit und/oder die Lebensdauer der
Batterie und damit auch die des Rauchmelders verringern:
- Rauchmelderbetrieb bei Temperaturen, Feuchtigkeiten oder Atmosphärendrücken die von obigen
Normalbedingungen abweichen.
-Wiederholtes Auftreten von Rauchgasen und/oder erheblichen Rauchgasmengen unter Normalbedingungen
und zwar auch dann, wenn der Rauchmelder dabei auf Pause geschaltet wird.
9. ENTSORGUNG UND RECYCLING DES MELDERS
Dieses Symbol, das auf dem Melder und seiner Verpackung angebracht ist, gibt an, dass das Pro-
dukt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht
im Hausmüll entsorgt werden darf.
Der Melder muss an einer geeigneten Sammelstelle für das Recycling von elektrischen und elek-
tronischen Geräten abgegeben werden. Halten Sie die staatliche Gesetzgebung zur Entsorgung ein.
Mit Ihrer Mitwirkung tragen Sie dazu bei, potenzielle Auswirkungen umweltgefährlicher oder gesund-
heitsschädlicher Substanzen zu vermeiden und die Wiederverwendung, das Recycling oder andere Formen der
Zurückgewinnung zu fördern.
NEXELEC ist Mitglied der Umweltorganisation: Ecologic
ACHTUNG: Der Melder enthält eine Lithium-Batterie: nicht verbrennen, schmelzen lassen oder
dem Feuer aussetzen.
10. GARANTIE
NEXELEC bietet eine Vertragsgarantie für die Detektoren INSAFE Origin, INSAFE Control und INSAFE+ Origin
„batteriebetriebener Melder und Detektor" auf dem Gebiet der Europäischen Union, die gemäß geltenden eu-
ropäischen Richtlinien die Funktionen abdeckt, für die der Detektor entwickelt wurde.
Garantiezeitraum ab Kaufdatum:
- 5 Jahre für die Detektoren INSAFE Origin und INSAFE Control
- 2 Jahre für den Detektor INSAFE+ Origin
Diese Garantie ist im Falle von Beschädigungen des Detektors aufgrund von nachlässiger Handhabung,
ungenügenden Lagerbedingungen, unsachgemäßer Bedienung, unzureichender Befestigung, nicht bestimmu-
ngsgemäßem Einsatz, Wartungsfehlern (siehe Gebrauchsanleitung), Demontage, Änderung und Nichteinhaltung
der Bedienungsempfehlungen des Detektors gemäß Gebrauchsanleitung ungültig. Diese Garantie ist im Falle
von Beschädigungen aufgrund der Verwendung unsachgemäßer Befestigungsmittel oder bei Nichteinhaltung
des Installationsverfahrens ungültig. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Parameter, die Einfluss auf die
Installationsqualität des Detektors nehmen können, ist nur der Benutzer selbst in der Lage, die seiner Instal-
lation innewohnenden Risiken zu kontrollieren, da sie kaum vorhersehbar sind und von der Wohnumgebung
abhängen. Fehlfunktionen oder Funktionsausfall des Detektors aufgrund von Verschmutzung durch Staub und/
oder Insekten trotz Instandhaltung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Anleitung werden als normaler
Verschleiß des Gerätes betrachtet und können von der Garantie nicht abgedeckt werden, da sie kaum vorherseh-
bar sind und von der Wohnumgebung abhängen. Diese Garantie bildet keine Versicherung. Diese Garantie tritt
neben Ihren gesetzlichen Garantien ein. Bei Feststellung eines Fehlers wird bei Inanspruchnahme der Garantie
zu den im Bedienungshandbuch aufgeführten Bedingungen eine Reparatur oder ein Austausch des fehlerhaften
Detektors durchgeführt.
11. KUNDENDIENST
Bevor Sie die Inanspruchnahme der Vertragsgarantie fordern, sollten Sie die Informationen zu Rate ziehen, die
auf der Internetseite www.nexelec.fr zur Verfügung stehen und unbedingt eine Retourennummer anfordern.
Ohne Retourennummer kann kein Garantiefall bearbeitet werden.
Wird ein Fehler während der Garantiezeit festgestellt, übersendet der Käufer den Rauchmelder per Post an den
NEXELEC-Kundendienst.
Dem Melder ist ein datierter Kaufnachweis und ein Schreiben beizulegen, in dem die Inanspruchnahme der
Garantie gefordert und der festgestellte Fehler beschrieben wird.