Betrieb beenden
♦
Entfernen Sie den Wassertank
len" und entleeren Sie ihn. Setzen Sie ihn anschließend wieder auf die
Basis.
♦
Betätigen Sie den Hebel
des Handsprühgeräts
mehr austritt.
♦
Schalten Sie das Gerät ab, indem Sie den Ein-/Ausschalter
gen.
♦
Befestigen Sie das Handsprühgerät
Basis
.
ACHTUNG!
►
Wenn das Gerät nicht vollständig entleert wird, können bei Frost
Schäden entstehen.
Wartung
GEFAHR EINES STROMSCHLAGS!
►
Vor dem Reinigen, Warten und dem Auswechseln von Teilen ist das
Gerät auszuschalten.
►
Reinigen Sie das Gerät nicht während des Ladevorgangs.
►
Trennen Sie das Gerät ggf. vom Stromnetz.
♦
Reinigen Sie das Gerät mit einem leicht angefeuchteten Tuch.
Sicherung des KFZ - Anschlusssteckers wechseln
Im KFZ - Anschlussstecker
befindet sich eine Sicherung, um das Bord-
10a
netz des Fahrzeugs zu schützen. Sollte das Gerät nicht mehr funktionieren,
überprüfen bzw. wechseln Sie die Sicherung.
♦
Öffnen Sie den KFZ - Anschlussstecker
beinsatz ggf. mit einer Zange vorsichtig gegen den Uhrzeigersinn
aufdrehen und abnehmen.
♦
Nehmen Sie die Steckerspitze von der Sicherung ab und holen Sie die
Sicherung heraus.
♦
Setzen Sie nun eine neue 10 A Sicherung in den KFZ - Anschlussste-
cker
ein.
10a
♦
Setzen Sie die Steckerspitze auf das leicht herausragende Ende der
Sicherung auf und drehen den zuvor herausgenommenen Schraubein-
satz wieder ein.
Lagerung
♦
Lagern Sie das Gerät an einem trockenen, ebenen, staubfreien Ort
nicht unter 0 °C und über 40 °C.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien, die
Sie über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
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DE │ AT │ CH
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30
wie im Kaptitel „Wassertank auffül-
bis kein Wasser
betäti-
wieder an der Halterung an der
, indem Sie den Schrau-
10a
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU müssen verbrauchte Elektro-
werkzeuge getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Der eingebaute Akku kann zur Entsorgung nicht ausgebaut werden.
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EC
recycelt werden. Geben Sie Akku-Pack und / oder das Gerät über die
angebotenen Sammeleinrichtungen zurück.
Über Entsorgungsmöglichkeiten für ausgediente Elektrowerkzeuge / Akku-
Pack informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Garantie der Kompernaß Handels
GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im
Folgenden dargestellte Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den
Original-Kassenbon gut auf. Diese Unterlage wird als Nachweis für den
Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Ma-
terial- oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert oder ersetzt. Diese Garantieleistung
setzt voraus, dass innerhalb der Drei-Jahres-Frist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird,
worin der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das repa-
rierte oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des
Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt
auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet
werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
PDR 12 A1