Sicherheitshinweise
• Das Abluftrohr muß bei Abluftbetrieb vorzugsweise den
Orignaldurchmesser des Gerätes haben.
Falls ein Abluftrohr in Wand oder Dach mit einen Durchmesser von
125 mm schon besteht, kann der mitgelieferte Reduzierstutzen, 150/
125 mm, verwendet werden.
Achtung! Das Abluftrohr und die Befestigungsmanschetten sind
nicht im Lieferumfang inbegriffen und müssen gesondert erworben
werden.
• Auf Bestellung sind je nach Bedarf Rohre unterschiedlicher Formen
und Durchmesser sowie ins Freie leitende Abluftsysteme (Teleskop-
Mauerkasten) verfügbar, weitere Einzelheiten beim Kundendienst
erfragen.
• Der Abstand zwischen der Abstellfläche auf dem Kochfeld und der
Unterseite der Dunstabzugshaube darf 50cm im Fall von elektrischen
Kochfeldern und 65cm im Fall von Gas- oder kombinierten Herden
nicht unterschreiten.
Wenn die Installationsanweisungen des Gaskochgeräts einen
größeren Abstand vorgeben, ist dieser zu berücksichtigen.
• Vor Beginn sämtlicher Reinigungs- oder Wartungsarbeiten muss das
Gerät durch Ziehen des Steckers oder Betätigen des Hauptschalters
der Wohnung vom Stromnetz getrennt werden.
• Das Gerät ist nicht zur Verwendung durch Kinder oder Personen mit
eingeschränkten körperlichen, geistigen oder
Wahrnehmungsfähigkeiten und mit mangelnder Erfahrung oder
Kenntnis geeignet, es sei denn unter Aufsicht oder Anleitung zum
Gebrauch durch eine für ihre Sicherheit verantwortliche Person.
• Kinder müssen beaufsichtigt werden, dass sie nicht mit dem Gerät
spielen.
• Die Dunstabzugshaube niemals ohne korrekt montiertes Gitter in
Betrieb setzen!
• Die Dunstabzugshaube darf NIEMALS als Abstellfläche verwendet
werden, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
• Der Raum muss über eine hinreichende Belüftung verfügen, wenn die
Dunstabzugshaube mit anderen gas- oder brennstoffbetriebenen
Geräten gleichzeitig verwendet wird.
• Bei gleichzeitigem Betrieb der Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb
und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der Unterdruck
nicht größer als 4 Pa (4 x 10
• Die angesaugte Luft darf nicht in Rohre geleitet werden, die für die
Ableitung der Abgase von gas- oder brennstoffbetriebenen Geräten
4
-5
bar) sein.