Besonderer Hinweis
Vielen Dank für den Kauf dieses GBC-Taschenlaminiergeräts.
Während der ersten Betriebsphase kann es zu einer leichten
Geruchsentwicklung kommen. Der Geruch ist unbedenklich und
verliert sich nach einigen Betriebsstunden.
Sicherheitshinweise
DIE SICHERHEIT DER BENUTZER DES GERÄTS SOWIE
ANDERER IST ACCO
BRANDS EIN WICHTIGES ANLIEGEN.
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DIE VORLIEGENDE ANLEITUNG ENTHÄLT WICHTIGE
SICHERHEITSHINWEISE. DIESE HINWEISE SORGFÄLTIG
DURCHLESEN.
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IN DIESER ANLEITUNG STEHT DAS WARNSYMBOL
VOR JEDEM SICHERHEITSHINWEIS.
DIESES SYMBOL KENNZEICHNET SOWOHL
HINWEISE, BEI DEREN NICHTBEACHTUNG
VERLETZUNGSGEFAHR BESTEHT, ALS AUCH
SOLCHE, DIE AUF POTENZIELLE PRODUKT- UND
SACHBESCHÄDIGUNG AUFMERKSAM MACHEN.
Informationen zu Elektro- und
Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die
Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese
wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung
von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
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1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des
Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter
Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in
den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln
und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu
entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungs frei aus dem Altgerät entnommen werden
können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4
Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der
Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum
Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen
Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer
Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für
die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt
eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt
ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder
Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet
oder auf dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
(bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmittels
stattdessen mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern , die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und
-Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind
gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-
Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und
Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder
Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie
das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
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