10. ENTSORGUNG
10.1 Entsorgung der Pumpe:
(gemäß Richtlinie 2012/19/EU)
Das Produkt darf nicht über den normalen
Haushaltsmüll entsorgt werden. Es muss
gemäß den geltenden lokalen Umweltschutz-
vorschriften entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre örtliche
Recycling-Sammelstelle.
10.2 Informationen zur Rücknahme von
Elektro-Altgeräten für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
rätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe
erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer unentgeltlich; und
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2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzel-
handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronik-
gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages für
das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über
die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abho-
lung des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer
nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung
des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikations mitteln, wenn die Lager- und Versand-
flächen für Elektro- und Elektronik geräte mindestens
400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versand-
flächen mindestens 800 m² betragen wobei die unent-
geltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der
Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung
über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronik-
geräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der End-
nutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
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05.01.24 09:11
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