Öffnen Sie nicht das Gehäuse und manipulieren Sie nicht
bauliche Bestandteile des Geräts.
Verwenden Sie das Produkt ausschließlich für den
vorgesehenen Zweck!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den
Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr
Gerät in einen Recycling Container oder an eine
lokale Abfallsammelstelle.
DE15