ENTSORGUNG VON
ALTGERÄTEN
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät an einem
Sammelpunkt für verschlissene elektrische und
elektronische Geräte abzugeben. Die die Sammlung
durchführenden Einheiten, darunter lokale Sam-
melpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene Einhei-
ten, bilden ein entsprechendes System, welches die
Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elek-
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na-
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
Dieses Gerät wurde gemäß der Euro-
päischen Richtlinie 2012/19/EG. Eine
solche Kennzeichnung informiert da-
rüber, dass dieses Gerät nach dem
Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen
gelagert werden darf.
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