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Konformitätserklärung
Die Konformität des Produktes mit den gesetzlich vorgeschriebenen
Standards wird gewährleistet. Die vollständige Konformitätserklärung
finden Sie im Internet unter www.gt-support.de.
Entsorgen
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton zum Altpapier,
Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Artikel entsorgen
Entsorgen Sie den Artikel entsprechend der in Ihrem Land geltenden Vorschriften.
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elek-
tro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro-
und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird
eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorge-
sehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altge-
räten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
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