9.1 Reinigung
ACHTUNG
Durch unsachgemäßen Gebrauch des
Gerätes können Sachschäden entste-
hen. Beachten Sie daher die nachfol-
genden Sicherheitshinweise:
Entnehmen Sie vor jeder Reinigung
den Akku.
Das Gerät nicht in Wasser tauchen
oder mit Wasser abspritzen bzw. rei-
nigen. Das Gerät muss vor Nässe
geschützt werden.
Reinigen Sie das Gerät von aussen mit
einem feuchten Tuch oder einer wei-
chen Bürste. Verwenden Sie keine
scharfen oder scheuernden Putzmittel.
Achten Sie darauf, dass die Lüftungs-
schlitze frei von Schmutz sind.
Bei stärkerer Verschmutzung der Wal-
zen-und /oder der Fugenbürstenein-
heit demontieren Sie diese zur gründ-
lichen Reinigung (siehe Montage /
Demontage wie in Kapitel 7.1.3
beschrieben). Reinigen Sie die Bürsten
in Wasser oder mit einem harten Was-
serstrahl sowie einer harten Bürste.
Nur Original GLORlA Ersatzteile ver-
wenden.
Reparaturen nur durch GLORlA
Servicestationen durchführen lassen.
9.2 Verschleiß der Bürsten
HINWEIS!
Wenn die Flächenbürste durch
Verschleiß einen Durchmesser von
ø ca. 90 mm erreicht hat, müssen Sie
diese austauschen.
Wenn die Fugenbürste durch
Verschleiß einen Durchmesser von
ø ca. 90 mm erreicht hat, müssen Sie
diese austauschen.
10
Entsorgung & Rechtliches
10.1 Umweltschutz &
Geräteentsorgung
Dieses Symbol auf dem Produkt,
der Betriebsanleitung oder der Verpa-
ckung weist darauf hin, dass dieses Pro-
dukt am Ende seiner Lebensdauer nicht
über den normalen Haushaltsabfall
entsorgt werden darf.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht
über den Hausmüll! Gemäß europäi-
scher Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte und Umset-
zung in nationales Recht müssen ver-
brauchte Elektrogeräte getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauf-
forderung: Der Eigentümer des Elektro-
gerätes ist alternativ anstelle Rücksen-
dung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigen-
tumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät
kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung
im Sinne des nationalen Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten bei-
gefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
Der
Lithium-Ionen-Akku
gesondert vom Rest des Gerätes ent-
sorgt werden.
HINWEIS!
Bitte erfragen Sie bei der Gemeindever-
waltung die zuständige Entsorgungs-
stelle.
10.2 Akkuentsorgung
Li-Ion
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu
verpflichtet, gebrauchte Batterien und
Akkus als Sondermüll zu entsorgen.
20
muss