14 Entsorgung
14.1 Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt
gebracht werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Leb-
ensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom un-
sortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die End-
nutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Er-
fassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose
Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf unserer Inter-
net-Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rück-
nahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät
ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für
die Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
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